Zulassung unseres Bürgerbegehrens

In den letzten Wochen hatte die AG Rechtliches alle Hände voll zu tun. Weshalb folgt gleich, aber zuerst das Wichtigste: Unsere leicht abgeänderte Fragestellung wurde vom Verwaltungsausschuss am 23.03.2021 für zulässig erklärt. Hierfür warten wir noch auf die offizielle, schriftliche Bestätigung vom Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg. Doch wie kam es dazu?

Erste Freude über die voraussichtliche Zulässigkeit...

Am 05.03.21 wurde uns vom Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg mitgeteilt, dass unsere Fragestellung zulässig ist, mit Einschränkung eines Möglichkeitsvorbehaltes: Für die Hansestadt Lüneburg ist es fraglich, ob Sie in ihrem eigenen Wirkungskreis (d.h. ohne Unterstützung bzw. Kooperation etwa mit dem Landkreis Lüneburg) überhaupt klimaneutral sein kann. Unsere Frage sei dadurch zwar nicht direkt unzulässig, es besteht jedoch aus rechtlicher Seite die Möglichkeit zu argumentieren, dass wir die unterschreibenden Bürger:innen damit auf eine falsche Fährte locken. Schließlich können diese nicht für Lüneburgs Klimaneutralität 2030 unterschreiben, wenn diese so von Seiten der Stadt gar nicht möglich ist. Da die Frage selbst laut Rechtsamt jedoch zulässig war und wir diese und unsere Forderungen nicht verkomplizieren oder abschwächen wollten, haben wir uns dafür entschieden, die bisherige Frage beizubehalten.

 

...dann Ernüchterung nach einer kurzfristigen Änderung

Am Freitag-Nachmittag, den 19.03.21 erreichte uns jedoch eine weitere Mail, in welcher uns überraschend mitgeteilt wurde, dass ein Rechtsgutachten die Unzulässigkeit unseres Bürger:innenbegehrens ergeben hätte. Damit blieb uns lediglich ein Wochenende, um über diese Neuigkeit zu debattieren und kaum Gelegenheit, rechtliche Beratung einzuholen. Ursächlich war der soeben bereits beschriebene Möglichkeitsvorbehalt, welcher nun durch eine langwierige, vom Rechtsamt vorgeschlagene Formulierung eingebaut werden sollte:

Sind Sie dafür, dass die Hansestadt Lüneburg bis 2030 klimaneutral wird und innerhalb von 12 Monaten einen Klima-Aktionsplan erarbeitet, welcher vorbehaltlich ihrer Zuständigkeit und des Rechtsrahmens von EU, BRD, Land Niedersachsen und Landkreis Lüneburg, die für die Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen beinhaltet?

 

Nach mehreren Treffen verschiedener AGs haben wir uns gegen diesen nicht mit uns abgesprochenen Vorschlag entschieden. Unserer Meinung nach wäre eine solch langwierige Formulierung zu kompliziert und abschreckend und für uns daher nicht geeignet. Außerdem hätte die Formulierung „vorbehaltlich der Zuständigkeit“ jegliche Selbstverantwortung der Hansestadt aus dem Bürger:innenbegehren genommen, die wir doch aber mit dem Klimaentscheid erreichen wollen. 

Die endgültige Fragestellung

Daher haben wir uns für eine kürzere Fragestellung entschieden, welche letztendlich die selbe Aussage besitzt und damit als nicht zu kompliziert oder abgeschwächt angesehen werden kann:

Sind Sie dafür, dass die Stadt Lüneburg bis 2030 klimaneutral wird und dazu innerhalb von 12 Monaten einen Klimaaktionsplan erarbeitet, welcher die dafür erforderlichen, rechtlich möglichen Maßnahmen beinhaltet?

Diese Fragestellung wurde schließlich einen Tag vor Tagung des Verwaltungsausschusses eingereicht und in diesem für zulässig erklärt. Mit der erwarteten schriftlichen Bestätigung können wir dann mit dem Unterschriftensammeln loslegen.