Bei seiner Sitzung am 23. März hat der Verwaltungsausschuss unsere Fragestellung bestätigt, was die Voraussetzung für den Start der Unterschriftensammlung ist. Allerdings musste die Fragestellung wegen Beanstandungen durch die Hansestadt sehr kurzfristig geändert werden, sodass die neue Fragestellung noch nicht durch schriftliche Rechtsgutachten bestätigt ist. Daher warten wir noch auf eine schriftliche Bestätigung und auf das Rechtsgutachten, bevor wir starten.
In der Landeszeitung Lüneburg erschien nun ein Artikel zum Antrag, den der Radentscheid Lüneburg für sein Bürgerbegehren eingereicht hat, und der leider als nicht zulässig bewertet wurde. Daraufhin erschien auch ein Abschnitt zu unserem Bürgerbegehren.
Hier allerdings eine kleine Korrektur zum Artikel bezüglich unserer Fragestellung. Sie lautet: „Sind Sie dafür, dass die Hansestadt Lüneburg bis 2030 klimaneutral wird und innerhalb von 12 Monaten einen Klima-Aktionsplan erarbeitet, welcher die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen, rechtlich möglichen Maßnahmen beinhaltet?“ statt „…beeinflusst?“
Begehren zulässig: Entscheid nimmt erste Hürde
Mehr Erfolg auf ihrem Weg hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Klimaentscheid. Auch dazu hatte die Stadt einen Gutachter eingeschaltet, der die Formulierung beanstandet hat. Die Initiatoren hätten diese dann aber überarbeitet, der danach eingereichte Formulierungsvorschlag erfülle nun alle Voraussetzungen, das habe auch der Verwaltungsausschuss des Rates in nicht-öffentlicher Sitzung nun festgestellt, heißt es aus dem Rathaus.
Für folgende Fragestellung können die Initiatoren nun die erforderlichen Unterschriften sammeln: „Sind Sie dafür, dass die Hansestadt Lüneburg bis 2030 klimaneutral wird und dazu innerhalb von 12 Monaten einen Klima-Aktionsplan erarbeitet, welcher die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen, rechtlich möglichen Maßnahmen beeinflusst?“