Am 07.12. haben wir das Bürger:innenbegehren offiziell beantragt. Wir haben nun von der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg die Bestätigung erhalten, dass der Antrag zum Klimaentscheid eingegangen ist – inklusive Begründung, warum er zum 16.12. nicht mehr in den Verwaltungsausschuss kam: Corona, Weihnachten, das übliche: Die Klimakrise kann warten.
Jetzt wird der Antrag zu unserem Klimaentscheid Lüneburg rechtlich geprüft: Greift das Begehren in die Haushaltssatzung ein? Oder verfolgt unser Vorhaben ein gesetzwidriges Ziel? Nur zwei der Fragen, die in die Prüfung einfließen. Wir haben lange an der Frage und der Begründung gefeilt, und sind uns sicher, dass sie die formalen und rechtlichen Anforderungen erfüllen. Der einzige und für uns zentrale Knackpunkt bleibt die Klimaneutralität bis 2030: Ohne entsprechende Prozesse auf Bundes- und Landesebene kann Lüneburg nicht klimaneutral werden. Mit dem Klimaentscheid wollen wir jedoch erreichen, dass die Hansestadt die Notwendigkeit ernst nimmt, voran geht und wir so auch Prozesse in anderen Kommunen und auf Bundesebene anstoßen können! Falls die Stadt das anerkennt, sollte unser Antrag durchgehen – falls nicht, stellen wir uns auf schwierige Verhandlungen mit der Verwaltung ein.
Unser Ziel ist, dass der Antrag auf das Bürger:innenbegehren in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschuss am 03.02.2021 als zulässig anerkannt wird. Denn dann können wir im Februar anfangen, Unterschriften zu sammeln!