Die AG Rechtliches kümmert sich um die rechtlichen Belange des Klimaentscheids, also darum, dass am Ende die Fragestellung, Begründung und der Unterschriftenbogen rechtlich gültig sind. Die Fragestellung muss bestimmte Kriterien erfüllen, die im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz festgeschrieben sind.
Wir haben daher intern und extern Beratung eingeholt und uns am Ende auf folgende Fragestellung geeinigt: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Lüneburg bis 2030 klimaneutral wird und dazu innerhalb von 12 Monaten einen Klima-Aktionsplan erarbeitet, welcher die dafür erforderlichen Maßnahmen beinhaltet?“. Diese haben wir bereits am 07.12.2020 inklusive Begründung und Unterschriftenliste bei der Stadt eingereicht und zur Prüfung vorgelegt. Seitdem prüft die Stadt das Bürger:innenbegehren, bevor es voraussichtlich am 23.03.2021 dem Verwaltungsausschuss zur Abstimmung vorgelegt wird. Wir hatten uns bewusst für eine simple Fragestellung entschieden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Ursprünglich war daher ein deutlich früherer Start der Unterschriftensammlung geplant, nun sind aber schon über 3 Monate verstrichen. Laut Stadtverwaltung beruht diese Verzögerung auf der Stadt-Landkreis-Debatte: Kann sich die Stadt Lüneburg als Teil des Landkreises ein eigenes Klimaneutralitätsziel setzen oder ist es durch dessen 2030-Ziel bereits unmittelbar gebunden? Wäre letzteres wahr, wäre unser Bürger:innenbegehren nichtig, die bisherigen Beschlüsse in Richtung Klimaneutralität der Hansestadt gehen uns jedoch nicht weit genug. Andererseits wird argumentiert, dass die Stadt ohne den Landkreis einen solchen Beschluss gar nicht fassen kann und unser Begehren somit auf Stadtebene unzulässig ist. Unsere Lösung ist einfach: Entweder die Stadt akzeptiert den Beschluss des Landkreises und erarbeitet Hand in Hand einen gemeinsamen und konkreten Maßnahmenplan. Damit wäre unser Begehren hinfällig. Oder sie akzeptiert unser Begehren und gibt allen wahlberechtigten Lüneburger:innen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden.
Während dies also im Hintergrund geprüft wird, nutzen wir die Zeit, um den Antrag auf Bitte von Bündnispartner:innen mit zwei Ergänzungen erneut einzureichen. Zum einen wollen wir „Stadt“ zu „Hansestadt“ ändern, zum anderen ein „spätestens“ vor dem Jahre 2030 einfügen. Auf den zeitlichen Ablauf der rechtlichen Prüfung und Abstimmung im Versammlungsausschuss hat diese Änderung jedoch keinen Einfluss. Aktuell warten wir auf eine endgültige Rückmeldung, bevor wir diese Änderungen dann in einem neuen Antrag einreichen können.